Schulung zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nach DGUV R 112-198

Die Inhalte vermitteln wir in unseren Schulungen nach DGUV-R 112-198 durch einen Sachkundigen, der sich durch berufsmäßige Einsatzerfahrung in der Höhenarbeit auszeichnet.
Themen zur Handhabung und Instandhaltung der PSA, sowie gesetzliche Bestimmungen oder Materialkunde werden mit praktischen Übungen ergänzt.

Dauer:  8 Stunden

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Erste Hilfe nach DGUV (nicht älter als 24 Monate)
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung G41 (empfohlen)

Inhalte

  • Anpassen von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, deren Eigenschaften und Einschränkungen
  • bestimmungsgemäße Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
  • Verwendung von Absturzsicherungssystemen
  • das richtige Anschlagen
  • ordnungsgemäße Aufbewahrung von PSAgA
  • Erkennen von Schäden an PSAgA

Zertifikat

Unterwiesene Person in Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV-R 112-198.

Damit können Sie entsprechend der betrieblichen Anweisung Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich mit der in der Unterweisung verwendeten PSAgA durchführen.

Außerdem besteht die Möglichkeit, dieses Modul mit der Ausbildung „Retten aus Höhen und Tiefen für Anwender PSAgA“ nach DGUV-R 112-199 zu koppeln.

Eine Wiederholungsunterweisung ist alle 12 Monate nötig.

 

Kursgebühr
PSAgA nach DGUV-R 112-198


300,00 €

pro Teilnehmer


Inklusive Leihausrüstung, Unterlagen, Verpflegung

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