Schulung zur Rettung aus Höhen und Tiefen bei Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV-R 112-199 (RHT)

Zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit muss nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften eine sofortige Rettung zu jedem Zeitpunkt durchführbar sein. Die Sachkunde im Umgang mit den Schutzausrüstung gegen Absturz und der Rettungsausrüstung ist durch die Berufsgenossenschaft geregelt.

Dauer:  8 Stunden

Voraussetzungen:

  • Dokumentierte Unterweisung nach DGUV-R 112-198 (nicht älter als 12 Monate)
  • Erste Hilfe nach DGUV (nicht älter als 24 Monate)
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung G41 (empfohlen)

Inhalte

  • Maßnahmen bei Notfällen in der Höhe
  • Richtiges Verhalten bei Verdacht auf ein Hängetrauma
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Hängetrauma
  • Eigenschaften und Einschränkung von Rettungsausrüstung
  • Durchführung einfacher Rettungstechniken für Personen, die in einem Auffangurt in der Höhe hängen oder in der Tiefe

Zertifikat

Unterwiesene Person in Retten aus Höhen und Tiefen nach DGUV R 112-199.

Sie können entsprechend der Betriebsanweisung Rettungen aus dem Gefahrenbereich mit der in der Schulung verwendeten Rettungsausrüstung und mittels der dort erlernten Rettungstechniken durchführen.

Eine Wiederholungsunterweisung ist alle 12 Monate nötig.

 

Kursgebühr
PSAgA nach DGUV-R 112-199


300,00 €

pro Teilnehmer


Inklusive Leihausrüstung, Unterlagen, Verpflegung

Kursgebühr
PSAgA nach DGUV-R 112-198/199


600,00 €

pro Teilnehmer


Inklusive Leihausrüstung, Unterlagen, Verpflegung

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